Mitmachen oder unterstützen
Kommunalpolitik lebt von Bürgern, die sich einbringen. Ob mit Zeit, mit einem Beitrag oder mit dem Gespräch im Bekanntenkreis, jede Unterstützung bringt uns im Landkreis Goslar weiter.
Mitglied werden
Gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft unseres Landes und werden Sie Mitglied in der jüngsten in allen Parlamenten vertretenen Partei Deutschlands.
Fragen zum Aufnahmeprozess können Sie gern per E-Mail an kv-goslar@afd-niedersachsen.de richten.
Als Richtwert für Ihren Mitgliedsbeitrag wird 1 % des Nettoeinkommens empfohlen. Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt jährlich 120 Euro.
Bitte beachten Sie unsere Unvereinbarkeiterklärung.
Förderer werden
Als Förderer der Alternative für Deutschland bleiben Sie parteilos, verpflichten sich aber, mindestens den halben Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
Im Gegenzug erhalten Sie dieselben Informationen wie die Parteimitglieder und können als Gäste mit Rederecht (aber ohne Stimm- und Antragsrecht) zu Parteitagen zugelassen werden.
Fragen zum Aufnahmeprozess können Sie gern per E-Mail an kv-goslar@afd-niedersachsen.de richten.
Spenden
Spenden können Sie uns per Überweisung zukommen lassen.
Unser Spendenkonto
- Bank
- Sparkasse
- Kontoinhaber
- AfD Kreisverband Goslar
- IBAN
- DE17 2595 0130 0096 2081 86
- BIC
- NOLADE21HIK
Für eine Spendenquittung geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihren Namnen und vollständige Adresse an.
Gut zu wissen
Der Staat verdoppelt Ihre Spende
Nach dem System der „staatlichen Teilfinanzierung“ erhalten Parteien in Deutschland bis zu einer Obergrenze einen staatlichen Zuschuss zu den Spendeneinnahmen. Da wir unseren Anspruch noch nicht ausschöpfen, ist jeder an uns gespendete Euro einen weiteren Euro wert!
Sie können Ihre Spende von der Steuer absetzen
Die Hälfte des gespendeten Betrages (bis maximal 1.650 Euro bei einem Spendenbetrag von 3.300 Euro) wird Ihnen bei Angabe in der Steuererklärung direkt von der Einkommenssteuer erstattet. Weitere 3.300 Euro können Sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge.